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   VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17   

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VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17 (https://dejure.org/2018,5076)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08.03.2018 - 2 K 455/17 (https://dejure.org/2018,5076)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08. März 2018 - 2 K 455/17 (https://dejure.org/2018,5076)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    Dies folge aus dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 -.

    dazu VG Bremen, Urteil vom 17.02.2014 - 2 K 1907/10 - juris; im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 - Rdnrn 42 ff - juris; vgl. ferner zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten einer Dienstordnungsangestellten in Nordrhein-Westfalen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres für die Altersversorgung, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2015 - 12 SA 1135/15 - juris: danach stellt der Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemäß der anzuwendenden Dienstordnung i.V.m. den entsprechenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen für die Berechnung der Versorgung einer Dienstordnungsangestellten eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar, weil sie nach § 10 AGG weder angemessen noch erforderlich ist.

    In der Entscheidung des VGH Mannheim vom 17.12.2015 a.a.O. heißt es ab Rdnr. 63 insoweit:.

    dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2015 a.a.O., Rdnrn. 76 ff.; vgl. auch Plog/Wiedow, BeamtVG - Stand: Juli 2017 -, § 12 Rdnr. 15: dort ist ausgeführt, dass den Bedenken an der Vereinbarkeit der Regelung des Stichtages "Vollendung des 17. Lebensjahres" mit dem unionsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung durch die Streichung der Altersgrenze Rechnung getragen worden sei.

  • EuGH, 16.06.2016 - C-159/15

    Lesar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    Dies werde durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, nach dem Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG auf das österreichische Bundesgesetz vom 18.11.1965 über die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen Anwendung finde (Urteil vom 16.06.2016, C-159/15-Lesar-).

    Soweit das VG Düsseldorf mit Gerichtsbescheid vom 12.07.2016 - 23 K 1448/15 - juris unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 16.06.2016 - C-159/15 - juris eine andere Auffassung vertreten hat, folgt ihm die Kammer nicht.

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    Eine in einem System der betrieblichen Altersvorsorge vorgesehene Altersgrenze stellt jedenfalls dann keine solche "Voraussetzung" dar, wenn ein Beschäftigter - unabhängig von dieser Grenze - Mitglied des Systems werden kann und - altersunabhängig - nach einer gewissen Dauer der Betriebszugehörigkeit einen Rentenanspruch erwirbt (vgl. EuGH, Urteil vom 26.09.2013 - C-476/11 -, a.a.O., Rdnr. 50).

    Da Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG den Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters vorzusehen, ist die Vorschrift eng auszulegen und keiner erweiternden Auslegung zugänglich (vgl. EuGH, Urteile vom 26.09.2013 - C-476/11 -, a.a.O., Rdnr. 46, und - C-546/11 -, a.a.O., Rdnr. 41).".

  • VG Düsseldorf, 12.07.2016 - 23 K 1448/15

    Neufestsetzung der Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten unter Anerkennung

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    Unter Bezugnahme auf dieses neue Urteil komme das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu Recht zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss von Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres europarechtskonform sei (Gerichtsbescheid vom 12.07.2016 - 23 K 1448/15 - juris).

    Soweit das VG Düsseldorf mit Gerichtsbescheid vom 12.07.2016 - 23 K 1448/15 - juris unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 16.06.2016 - C-159/15 - juris eine andere Auffassung vertreten hat, folgt ihm die Kammer nicht.

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    BVerwG, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 B 90/13 - m.w.N. und zur Erforderlichkeit von Übergangsvorschriften, Urteil vom 26.11.2013 - 2 C 17/12 - beide juris.
  • LAG Düsseldorf, 02.12.2015 - 12 Sa 1135/15

    Altersdiskriminierung durch Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    dazu VG Bremen, Urteil vom 17.02.2014 - 2 K 1907/10 - juris; im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 - Rdnrn 42 ff - juris; vgl. ferner zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten einer Dienstordnungsangestellten in Nordrhein-Westfalen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres für die Altersversorgung, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2015 - 12 SA 1135/15 - juris: danach stellt der Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemäß der anzuwendenden Dienstordnung i.V.m. den entsprechenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen für die Berechnung der Versorgung einer Dienstordnungsangestellten eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar, weil sie nach § 10 AGG weder angemessen noch erforderlich ist.
  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    Da Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG den Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters vorzusehen, ist die Vorschrift eng auszulegen und keiner erweiternden Auslegung zugänglich (vgl. EuGH, Urteile vom 26.09.2013 - C-476/11 -, a.a.O., Rdnr. 46, und - C-546/11 -, a.a.O., Rdnr. 41).".
  • VG Aachen, 30.03.2017 - 1 K 1905/15

    Abzug; Alter; Ausbildung; Beamte; Diskriminierung; Festsetzung; Höchstgrenze;

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    Eine Einzelmeinung stelle der Gerichtsbescheid des VG Düsseldorf nicht dar; inzwischen habe das VG Aachen im gleichen Sinne entschieden (Urteil vom 30.03.2017 - 1 K 1905/15 - juris).
  • VG Bremen, 17.02.2014 - 2 K 1907/10

    Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sind ruhegehaltsfähig

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.03.2018 - 2 K 455/17
    dazu VG Bremen, Urteil vom 17.02.2014 - 2 K 1907/10 - juris; im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 - Rdnrn 42 ff - juris; vgl. ferner zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten einer Dienstordnungsangestellten in Nordrhein-Westfalen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres für die Altersversorgung, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2015 - 12 SA 1135/15 - juris: danach stellt der Ausschluss der Berücksichtigung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemäß der anzuwendenden Dienstordnung i.V.m. den entsprechenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen für die Berechnung der Versorgung einer Dienstordnungsangestellten eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar, weil sie nach § 10 AGG weder angemessen noch erforderlich ist.
  • OVG Saarland, 17.04.2020 - 1 A 135/18

    Europarechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung vor Vollendung des 17.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8. März 2018 - 2 K 455/17 - wird zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 8.3.2018 - 2 K 455/17 - hat das Verwaltungsgericht die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 16.9.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.2.2017 verpflichtet, bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und bei der Berechnung der Versorgungsbezüge des Klägers auch Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres zu berücksichtigen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8. März 2018 - 2 K 455/17 - die Klage abzuweisen.

  • VGH Bayern, 28.06.2022 - 14 BV 19.580

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen

    Dementsprechend hätten das Verwaltungsgericht Saarlouis durch Urteil vom 8. März 2018 - 2 K 455/17 -, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (U.v. 2.12.2015 - 12 Sa 1135/15 -) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch sein besagtes Urteil vom 17. Dezember 2015 entschieden, ebenso das Verwaltungsgericht Bayreuth in seiner streitgegenständlichen, zutreffenden Entscheidung.
  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 16 K 17.02720

    Berücksichtigung der Versorgungsbezüge - Berechnung des Ruhegehalts

    Zu diesem Ergebnis komme auch das Verwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 8. März 2018 (Az.: 2 K 455/17).

    Bereits hieraus wird deutlich, dass der Rechtfertigungstatbestand nicht voraussetzt, dass der Bezug von Altersrente in seiner Gesamtheit vom Alter abhängig sein muss, d.h. die nationale Regelung den unmittelbaren Zugang zur beamtenrechtlichen Versorgung im Sinne eines "Alles-oder-Nichts-Prinzips" regeln muss (so auch VG Düsseldorf GB v. 12.7.2016 - 23 K 1448/15 - juris; U.v. 24.10.2018 - 13 K 14201/17 - nicht veröffentlicht; VG Würzburg U.v. 12.6.2018 - W 1 K 17.718 - nicht veröffentlicht; a. A. VGH BW U.v. 17.12.2015 - 4 S 1211/14 - juris Rn. 63; VG Saarland U.v. 8.3.2018 - 2 K 455/17 - juris Rn. 29 ff.).

  • VG Düsseldorf, 24.10.2018 - 13 K 14201/17
    vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - C-159/15 -, juris, Rn. 21 m.w.N.; VG Saarlouis, Urteil vom 8. März 2018 - 2 K 455/17 -, juris, Rn. 26; VG Aachen, Urteil vom 30. März 2017 - 1 K 1905/15 -, juris, Rn. 19.

    Hierbei kann dahinstehen, ob der Rechtfertigungstatbestand des Art. 6 Abs. 1 einschlägig ist, mit ausführlicher Begründung verneinend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 43 ff.; VG Saarland, Urteil vom 8. März 2018 - 2 K 455/17 -, juris, Rn. 27, denn die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung folgt jedenfalls aus Art. 6 Abs. 2. Nach dieser Vorschrift können die Mitgliedstaaten ungeachtet des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie vorsehen, dass bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit die Festsetzung von Altersgrenzen als Voraussetzung für die Mitgliedschaft oder den Bezug von Altersrente oder von Leistungen bei Invalidität einschließlich der Festsetzung unterschiedlicher Altersgrenzen im Rahmen dieser Systeme für bestimmte Beschäftigte oder Gruppen bzw. Kategorien von Beschäftigten und die Verwendung im Rahmen dieser Systeme von Alterskriterien für versicherungsmathematische Berechnungen keine Diskriminierung wegen des Alters darstellt, solange dies nicht zu Diskriminierungen wegen des Geschlechts führt.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

    Die Kammer schließe sich insoweit nach eigener Prüfung dem - nicht rechtskräftigen - Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken vom 8. März 2018 (- 2 K 455/17 -, juris) an, welches im Ergebnis dem vom Kläger in Bezug genommenen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg folge.
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 14 ZB 20.121

    Zur Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren

    Denn soweit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (VG des Saarlandes, U.v. 8.3.2018 - 2 K 455/17 - juris), ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW, U.v. 17.12.2015 - 4 S 1211/14 - juris), die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Lesar (EuGH, U.v. 16.6.2016 - C-159/15 - NVwZ 2016, 1699), die Urteile des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (OVG Saarl, U.v. 17.4.2020 - 1 A 135/18 - juris), des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, U.v. 14.7.2020 - 5 LC 133/18 - juris) sowie einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 1.3.2021 - 2 B 55.10 [richtig: 2 B 55.20] - juris) verwiesen wird, betreffen diese Verweise die Konstellation des Wiederaufgreifens eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens zur Festsetzung von Versorgungsbezügen gerade nicht, weil diese vom klägerischen Vorbringen in Bezug genommenen Judikate jeweils nicht zu Wiederaufgreifenskonstellationen, sondern zu "offenen", also nicht bestandskräftig abgeschlossenen Versorgungsfestsetzungsfällen ergangen sind.
  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2020 - 3 K 5019/16

    Versorgung, ruhegehaltsfähige Dienstzeit, 17. Lebensjahr

    So auch VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2019 - An 16 K 17.02720 -, juris Rn. 33; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 12. Juli 2016 - 23 K 1448/15 - , juris; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris Rn. 63; VG Saarland, Urteil vom 8. März 2018 - 2 K 455/17 -, juris Rn. 29 ff.
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